Lizenzen

Der Sportfischerverein für Wien und Niederösterreich vergibt Jahreslizenzen für die Reviere

1 - Fischa-Dagnitz C I/1 Siegersdorf (Bis auf Weiteres keine Einzellizenz.)
2 - Fischafluß Ebenfurth B I/3
3 - Schwechat-Triesting-Achau ST I/1
4 - Erlauf A I/7b Ötscherbach
5 - Halbach B I/10, B I/9
6 - Gemeindeteich Parbasdorf
7 - Hirschengartenteich & Mauerbach (2024 keine Einzellizenzen.)
8 - Leitha A I/3
9 - Donau I/1
10 - Donau I/1 und Kleine Tulln II/1
12 - Russbach I/1

Für das Revier 4 - Erlauf A I/7b Ötscherbach ist zusätzlich auch eine Wochenlizenz erhältlich.

Für das Revier 5b - Halbach B I/11 werden 2024 Tageskarten vergeben.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Ausstellung einer Fischereilizenz sind

Gültig ist eine Fischerkarte, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Fischerkartenabgabe nachweislich entrichtet wurde. (Einzahlungsbeleg, bei Online-Banking ein Ausdruck der Transaktion) Dieser Nachweis ist der Fischerkarte beizulegen und mitzuführen.