Leitha A I/3, A I/2 - Steckbrief

Beschreibung: Ein mit Regenbogenforellen besetztes Flussrevier, der Zusammenfluss aus Pitten und Schwarza. Desweiteren der Werkskanal ("Warme Fischa")
Reviergrenzen: Die linke, in NÖ gelegene Flußseite des Leithaflusses von der Eisenbahnbrücke in Ebenfurth bis zum Eintritt in das Gemeindegebiet von Deutsch-Brodersdorf, ausgenommen jene Flussstrecken, die zur Gänze im Burgenland liegen; weiters der Werkskanal vom Landegger Wasserwerk bis zur Einmündung in die Leitha.
Vorkommen: Bachforellen, Regenbogenforellen, Äschen, Huchen, Weißfische
   
Bestimmungen Leitha (Flussbett):
  Fangzeit: 1. 1. bis zum 31. 12.
Fanglimit: Bachforelle, Regenbogenforelle, Aitel, Barbe max. 5 Fische pro Tag, 10 pro Woche
Fanggerät: 1 Angelstock mit max. 2 Einzelhaken, Mehrfachhaken verboten!
alle Naturköder (Mais, Kirsche, Wurst, Käse usw.) gestattet.
Made, Wurm, Köderfisch u. Anfüttern verboten!
Äsche, Huchen, Nase ganzjährig geschont!

Bestimmungen Pottendorfer Werkskanal:
  Fangzeit: 16. 3. bis zum 31. 12.
Fanglimit: 3 Salmoniden pro Tag
Fanggerät: 1 Angelstock; nur Kunstköder mit Einfachhaken. Mehrfachhaken verboten!
   
Fanglimit Revier: insgesamt max. 5 Fische pro Tag, 30 Fische pro Jahr, max. 1 Forelle größer als 50 cm pro Jahr
Brittelmaß: gesetzliche Brittelmaße
Schonzeiten: gesetzliche Schonzeiten
   
Leitha A I/2
  Zusatzrevier zu Leitha A I/3
  Oberes Anschlussrevier. Die in Niederösterreich gelegene Flussseite des Leithaflusses von der Eisenbahnbrücke der Ödenburgerbahn (Bahnhof Katzelsdorf) bis zum Austritt aus dem Stadtgebiet von Ebenfurth mit allen Zurinnen im Gebiet von Niederösterreich. Bestimmungen siehe Leitha (Flussbett), Fänge zählen zum Revier Leitha A I/3.
   
Lizenzgebühr: Jahreslizenz (Leitha A I/3 + Leitha A I/2): € 325.- (nur Jahreslizenzen)
Gewässerverantwortlicher: Ernst Lenz, 0664 / 4771019
Wolfgang Jautz, 0664 / 3540788
   
Hinweis: Der Zugang zum Fischwasser ist nur von der NÖ-Seite gestattet.

Der Gewässerabschnitt Leitha A I/2 kann im Sommer zum Teil trocken fallen und wird daher nicht besetzt.